Abgasmessung

Abgasmessung

Gemäß dem Gesetz zur Luftreinhaltung in Wien müssen alle Gaskessel wie folgt einer Abgasmessung unterzogen werden:

  • Gaskessel bis 26 kW müssen alle 4 Jahre auf Abgase geprüft werden
  • Gaskessel mit einer Leistung zwischen 26 kW und 50 kW alle 2 Jahre

Abgasmessungen in Wien dürfen nur von Schornsteinfegern und Installateuren mit Sondergenehmigung durchgeführt werden.

Bei der Abgasmessung werden zwei Parameter überprüft:

  • Mindestwirkungsgrad (Energieeffizienz)
  • Überschreiten des Emissionsgrenzwertes für Kohlenmonoxid, Stickoxide und Ruß

Nach der Messung erhalten Sie von uns einen Bericht und einen Aufkleber, den Sie am Gerät anbringen müssen.
Sie sind verpflichtet, den Bericht 7 Jahre lang aufzubewahren.
Die erste Abgaskontrolle muss spätestens 4 Wochen nach Inbetriebnahme des Gasgerätes durchgeführt werden.

Der Besitzer des Gaskessels und aller anderen Gasgeräte ist verpflichtet, für deren ordnungsgemäße und sichere Funktion zu sorgen.

Wir haben mehr als 30 Jahre Erfahrung, rufen Sie uns an und überzeugen Sie sich von der Qualität unserer Dienstleistungen.